Der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann hat beschlossen, dass die Einführung der neu- und wiedergewählten Presbyterinnen und Presbyter in einem Gottesdienst bis auf weiteres ausgesetzt wird. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar (§ 31 Absatz 3 PWG).
Das nachstehend aufgeführte neu gewählte Mitglied des Presbyteriums
Kleinken, Constanze
hat das in § 27 Absatz 2 Presbyteriumswahlgesetz vorgeschriebene Gelübde per E-Mail mit einer Ablichtung des unterschriebenen Gelübdes gegenüber dem bisherigen Presbyteriumsvorsitzenden abgegeben.
Die nachstehend aufgeführten wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums
Block, Burkhard
Burk, Daniel (Mitarbeiterpresbyter)
Fischer, Sophia
Friedlaender, Philip
Friele, Stefan
Goebel, Norbert
Haake, Hans-Martin
Köhnen-Schoop, Deliah
Pfeifer, Marten
Schönfeld, Ferdinand
Schwarzmaier, Mechthild
Schwencke, Marc
Treiber, Jürgen
Walter, Iris
wurden von dem Vorsitzenden des Presbyteriums per E-Mail an ihr Gelübde erinnert.
Das Presbyterium kann somit die Arbeit aufnehmen. Als nächstes steht die Wahl der Kirchmeister und die Besetzung der Ausschüsse an.