Befristete Bestellung einer Klimaschutzkoordinatorin/Klimaschutzkoordinators ist beschlossen
„Es ist längst an der Zeit, auch als Kirche aktiv zum Klimaschutz beizutragen“, erläutert Frank Weber, Superintendent des Kirchenkreises.
Eines der zentralen Zukunftsthemen des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden sowie der Jugendlichen-Synode ist der Klimaschutz. Gerade auch von den Jugendlichen in den Kirchengemeinden wird dies erwartet und eingefordert. Am Mittwoch, 1. Juni 2022, hat die Kreissynode als höchstes beschlussfassendes Organ des Kirchenkreises, bestehend aus rund 90 Abgeordneten, mit großer Mehrheit die befristete Bestellung einer Klimaschutzkoordinatorin oder eines Klimaschutzkoordinators beschlossen.
Im Jahr 2017 wurde ein integriertes Klimaschutzkonzept der Evangelischen Kirche im Rheinland verabschiedet. Weitere Maßnahmen folgten. Die Landessynode 2022 hatte verpflichtende Vorgaben für die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden beschlossen. Sie hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 treibhausgasneutral zu werden.
Um das zu erreichen, werden Kirchenkreise und Kirchengemeinden verpflichtet, bis spätestens 2027 auf der Grundlage einer Gebäudebedarfsplanung und einer Finanzplanung zu entscheiden, welche Gebäude sie langfristig benötigen und wie die verbleibenden Gebäude treibhausgasneutral umgestaltet werden können.
Der/die Klimaschutzkoordinator:in hat die Aufgabe, die zu betreuenden Kirchengemeinden durch Fachwissen und organisatorische Unterstützung zu befähigen, selbst aktiv zu werden. Diese Funktion wird von der Bundesregierung gefördert, in der Regel für 48 Monate.
Einige der geplanten Aufgaben der Klimaschutzkoordinatorin oder des Klimaschutzkoordinators sind:
- die Kirchengemeinden zu Möglichkeiten der Treibhausgasreduktion und Ermittlung einer Treibhaus-Bilanz zu informieren;
- Initiierung und Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen, die mit den Kirchengemeinden erarbeitet wurden;
- Vermittlung von regionalen Akteurinnen, Akteuren und fachlichen Ansprechpartner:innen;
- Beratung zur Finanzierung und Durchführung der Fördervorhaben.