In der Oktobersitzung beschäftigte sich das Presbyterium unter anderem mit folgenden Themen:
Gottesdienste von Weihnachten bis Neujahr
Nach den Erfahrungen der Vorjahre stellte das Presbyterium die Gottesdienstangebote für die Weihnachtszeit zusammen. Für die Gottesdienste an Heiligabend ist eine Anmeldung notwendig. Die ist ab November über die Homepage möglich. Am zweiten Weihnachtsfeiertag (Montag, 26.12.) findet kein Gottesdienst statt. Der Gottesdienst am Altjahresabend (Samstag, 31.12.) findet um 18 Uhr im Gemeindehaus Sandheide statt; zu Neujahr (Sonntag, 1.1.) findet nur ein Gottesdienst um 17 Uhr in der Neanderkirche statt.
Kindergottesdienst
Mitarbeiterinnen des Kindergottesdienstes informierten das Presbyterium über die aktuellen Erfahrungen im Kindergottesdienst sowie über ihre Schwierigkeiten und Wünsche. Das Presbyterium dankte für das große Engagement, betonte die Wichtigkeit des Kindergottesdienstes in unserer Gemeinde und legte fest, dass Diakon Daniel Burk die theologische und religionspädagogische Begleitung des Kindergottesdienstteams übernimmt.
Einführung des neuen Umsatzsteuergesetzes 2023
Die Kirchengemeinde hat grundsätzlich ab Inkrafttreten dieser Gesetzänderung für alle steuerpflichtigen Umsätze die daraus entstehende Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. Die Verwaltung des Kirchenkreises hat zusammen mit den Umsatzsteuerbeauftragten des Presbyteriums geprüft, ob für unsere Kirchengemeinde die Kleinunternehmerregelung ab 2023 gelten kann. Nach umfangreicher Beratung kamen sie übereinstimmend zum Ergebnis, dass dieses möglich ist und empfehlen dem Presbyterium, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Eine jährliche Überprüfung der Umsatzgrenze für die Folgejahre ist notwendig.
Nachfolge von Pfarrer Volker Horlitz
Für die Suche nach einem Nachfolger/einer Nachfolgerin für Pfarrer Horlitz legte der Pfarrwahlausschuss einen Text für die Stellenausschreibung für die Veröffentlichung vor. Dieser Text soll Anfang 2023 in kirchlichen Veröffentlichungen erscheinen.