Jugendfreizeit in Haaksbergen (NL) – 12. bis 25. Juli 2025

Jugendfreizeit vom 12.07-25.07.2025 in Haaksbergen (NL) für alle Jugendliche ab 13 Jahre

Haaksbergen (NL) – Rückblick und Ausblick
Die Jugendfreizeit 2021 ging nach Haaksbergen. Wir hatten Gemeinschaften in vielen verschiedenen Arten erleben bei gemeinsamen Aktionen.
z.B. Gesellschaftsspiele, Kickertouniere, gemeinsames Kochen und Backen sowie Musizieren. Wir haben mehrere Stunden am See verbracht, sind Fahrrad gefahren, haben Geländespiele wie „Capture-the-Flag“ und „Jugger“ gespielt oder haben Stunden auf dem Volleyballfeld verbracht.

Über die gesamte Freizeit hinweg fanden einige Einheiten von Pimp up your life statt, die unseren Horizont erweiterten, die Gemeinschaft stärkten und unser Bewusstsein für uns selbst und andere schärften. Letztendlich stand aber der gemeinsame Spaß und das Bilden neuer Freundschaften im Vordergrund.

In der Zeit vom 12. bis 25. Juli 2025 fahren wir wieder nach Haaksbergen. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Kosten für 2025:
Der Preis beträgt 450 Euro, die Anzahlung beträgt 100,- Euro. Im Preis enthalten sind:
Die Fahrt, Unterkunft, Material, Verpflegung, der Transport unseren eigenen Fahrrädern sowie Betreuung durch ein geschultes Team ehrenamtlicher Mitarbeiter.

Es gibt auch die Möglichkeit durch Teilhabechancengesetz einen Teil der Kosten zu reduzieren. Sprechen sie mich einfach an, es gibt immer eine gute Lösung.

Ansprechpartner: Diakon Daniel Burk – Mobil: 0178 5173290 – E-Mail: daniel.burk@ekir.de

Freizeitbedingungen der Sommerfreizeit
1. Für Reisegepäck und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen
2. Bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung, insbesondere bei Alkohol- und Drogenkonsum, und die gemeinsamen Interessen der Gruppe kann ein/e Teilnehmer/in auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden. Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags besteht nicht.
3. Die Teilnahme an Gruppenaktivitäten ist verpflichtend.
4. Über das JuSchG §9 und §10 hinaus herrscht auf der Freizeit generelles Alkohol- und Rauchverbot für alle Jugendliche.

Allgemeine Freizeitbedingungen der Evangelischen Jugend Hochdahl
1. Freizeiten, welche die Ev. Jugend Hochdahl anbietet, werden im Sinne einer christlichen Lebensgemeinschaft durchgeführt.
2. Wer sich zu unseren Freizeiten anmeldet zeigt, dass sie/er damit einverstanden ist, in Gruppen zu arbeiten und die Regeln der Freizeit einzuhalten. Es wird von den Teilnehmer/innen erwartet, dass sie nach besten Kräften zum Gelingen der Freizeit beitragen.
3. Die Freizeitleitung behält sich vor, Teilnehmer/innen, die nicht bereit sind, sich in die Gruppengemeinschaft einzuordnen oder sich wiederholt der Freizeitleitung widersetzen, vorzeitig nach Hause zu schicken. Dies geschieht auf Kosten der Teilnehmerin/ des Teilnehmers. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags.
4. Im Teilnehmerbeitrag sind öffentliche Zuschüsse einkalkuliert. Bei Streichung oder Kürzung der Zuschüsse erhöht sich der TN-Beitrag entsprechend. Dies gilt auch, wenn sich erweist, dass ein/e Teilnehmer/in nicht Zuschuss berechtigt ist.

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